
In der deutschen Gerichtsverfassung wird als oberes Gericht des Landes (oberes Landesgericht oder kurz Obergericht) das in einer der 5 Fachgerichtsbarkeiten höchste Gericht eines der 16 Länder genannt. Obere Gerichte der Länder der Bundesrepublik Deutschland sind gegenwärtig (2007) ``Zu Namen und Sitz dieser Gerichte s. Liste deutscher Geric.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Oberes_Gericht_des_Landes
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